Kurzdefinition Marfan Syndrom
Beim Marfan Syndrom handelt es sich um eine genetisch bedingte Erkrankung, die das Bindegewebe betrifft. Das Marfan-Syndrom tritt mit einer Häufigkeit von 1:5.000 - 1:10.000 auf und wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% auf die Nachkommen vererbt. Auf Grund von Spontanmutationen kann jedoch auch bei Kindern mit Eltern, die nicht an dieser Krankheit leiden, das Marfan-Syndrom auftreten. Ursache für das Marfan-Syndrom sind Mutationen im Gen, das für die Fibrillinsynthese verantwortlich ist. Fibrillin ist Hauptbestandteil im elastischen Bindegewebe und betrifft somit mehrere Organsysteme. Hier geht es zur detaillierten Beschreibung >>> zum Artikel

Mittwoch, 10. März 2010

CT-Angiographie nicht Bestandteil des Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Betroffene mit Aortenerkrankungen, z.B. Marfan-Syndrom, sollten regelmäßig auf Veränderungen der großen Gefäße, Aorta (Hauptschlagader) untersucht werden.

Die MRT-Angiographie ist eine der wenigen bildgebenden Verfahren, die geringste Veränderungen an der Innenwand der großen Gefäße im Brust- und Bauchbereich darstellt. Diese Untersuchungsmethode ist bei Patienten mit Herzschrittmachern oder Trägern von Gelenkimplantaten nicht zu empfehlen.
Die Ultraschalluntersuchung (TEE oder TTE) bietet sich nur bedingt als Ausweichmöglichkeit an. Nicht alle Bereiche der großen Gefäße im Brustkorb oder Bauchraum lassen sich mit dem Ultraschall erfassen.

Eine weitere Alternativuntersuchung ist die CT-Angiographie (CTA / Computertomographie bei Zugabe von Kontrastmittel).

Die Leistungen, die ein Vertragsarzt erbringt, können gem. des Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM, www.kbv.de/ebm2010) abgerechnet werden. Dabei ist die Gebührenpositionen für die MRT-Angiographie, TEE gelistet. Für die CT-Angiographie findet sich im EBM keine Gebührenposition.

Nach Kommentar von Wezel und Liebold (Standardwerk zum ärztlichen Gebührenordnungsrecht) sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die CT-Angiographie nicht als Bestandteil der Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen an.
Ein Antrag auf Kostenerstattung der CT-Angiographie bei der gesetzlichen Krankenkassen ergab, dass diese Untersuchungsmethode eine so genannte individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) darstellt. Die IGE-Leistungen werden gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den ärztlichen Berufsverbänden aufgestellt. Aus deren Sicht sind die Leistungen zwar sinnvoll, aber können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
Eine CT-Angiographie mit Auswertung kostet nach Umfang mehrere 100 Euro. Der Wegfall dieser Untersuchungsmethode aus dem EBM kann für einige Betroffene fatale Folgen haben.

Eine Petition an die Entscheidungsträger könnte Abhilfe bringen. Wollen Sie dieses Anliegen unterstützen, können Sie sich z.B an die Patientenvertretung wenden. Die Ansprechpartner der Patientenvertretung kann man bei folgenden vier Organisationen erfragen:
  • der Deutsche Behindertenrat
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppene.V.
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
/cu

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