Am 1. Januar 2007 trat eine neue Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Verordnung von Rehabilitationssport, der vor allem der Stärkung der Kraft und Ausdauer dient.
Zitat:
Zu den schwerwiegenden Behinderungen, bei denen man Anspruch auf 120 Übungseinheiten hat, zählen folgende:
Zitat:
"... Außerdem gibt es bei schwerwiegenden Behinderungen einen erweiterten Leistungsumfang von 120 Übungseinheiten. Diese kann ein Patient in einem Zeitraum von 36 Monaten (vormals: 30 Monate) wahrnehmen. ..."(Quelle: www.kvno.de)
Zu den schwerwiegenden Behinderungen, bei denen man Anspruch auf 120 Übungseinheiten hat, zählen folgende:
- Infantile Zerebralparese
- Querschnittlähmung, schwere Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie)
- Doppelamputation von Gliedmaßen (Arm/Arm, Bein/Bein, Arm/Bein)
- Organische Hirnschädigungen durch: Schädel-Hirn-Trauma, Tumore, Infektion (Folgen entzündlicher Krankheiten des ZNS), vaskulären Insult (Folgen einer erebrovaskulären Krankheit)
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
- Glasknochen (Osteogenesis imperfecta)
- Muskeldystrophie
- Marfan-Syndrom
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
- Mukoviszidose (zystische Fibrose)
- Polyneuropathie
- Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Nieren-insuffizienz)
- Therapieresistente Epilepsie und bei einer in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworbenen Blindheit beider Augen
Einen Mustervordruck auf Antrag der Kostenübernahme für Rehabilitationssport / Funktionstraining kann man unter folgendem Link als pdf Datei downloaden Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / Funktionstraining
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen